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s ist eine alltägliche Situation in
vielen Autohäusern: Ein Leasing-
nehmer bringt nach drei oder vier
Jahren sein Leasingfahrzeug zurück. Kun-
de und Leasinggeber können sich nicht
darüber einigen, ob an dem Auto nur üb-
liche Gebrauchsspuren zu sehen sind oder
ob tatsächlichMängel vorliegen. Ein Sach-
verständiger wird gerufen und erstellt eine
Reparaturkosten-Kalkulation. Die Lea-
singgesellschaft stellt dem Kunden an-
schließend die kalkulierten Reparaturkos
ten und auch die Sachverständigenkosten
in Rechnung.
Das„Kleingedruckte“
Doch damit könnte bald Schluss sein.
Denn mit dieser Vorgehensweise hat die
Peugeot Bank (Banque PSA Finance S.A.)
jetzt bei einem Kunden aus dem nord
rhein-westfälischen Blomberg Schiffbruch
erlitten: Der Kunde weigerte sich, die Rech-
nung der Leasinggesellschaft zu zahlen,
und ließ es auf einen Rechtsstreit ankom-
men. Das Amtsgericht Blomberg hat die
Klage der Peugeot Bank rechtskräftig ab
gewiesen (4 C 324/10). Die Richter halten
die Leasingbedingungen der Bank – das
sogenannte „Kleingedruckte“ – in entschei-
denden Punkten für unwirksam.
1. Nachbesserungsrecht
Nach Auffassung des Amtsgerichts muss
es dem Leasingnehmer ermöglicht wer-
den, etwaige Schäden an dem Fahrzeug
selbst oder durch Dritte zu beseitigen und
auf diese Weise einen Schadensersatzan-
spruch der Leasinggeberin zu vermeiden.
Es sei unbillig, wenn dem Leasingnehmer
– wie im vorliegenden Fall – diese Mög-
lichkeit zur Beseitigung von Schäden ge-
Fairness
per Urteil
Verbraucherrechte
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Eine Leasinggesellschaft muss ihren Kunden
vor der endgültigen Fahrzeugrückgabe die Möglichkeit geben, Mängel selbst
zu beseitigen.
von Arndt Schirneker-Reineke (Rechtsanwalt)
Lesen Sie hier...
... wie ein Amtsgericht die Rechte von Leasing-
nehmern gestärkt hat.
RA Arndt Schirneker-Reineke
Arndt Schirneker-Reineke ist Fachanwalt für Ver-
kehrsrecht und seit 2001 als Rechtsanwalt in Bad
Salzuflen (NRW) selbständig tätig. Als Vertrauens-
anwalt des Autoclubs Europa (ACE) liegt sein
Schwerpunkt bei der Unfall-Abwicklung und bei al-
len Streitigkeiten rund ums Auto und den Straßen-
verkehr. Er ist Mitglied in der Arge Verkehrsrecht
des Deutschen Anwaltvereins.
Rechtsanwalt Arndt Schirneker-Reineke
nommen werde, nachdem das Fahrzeug
durch die Leasinggeberin untersucht wor-
den ist. Da die Peugeot Bank es versäumt
hatte, dem Kunden die Möglichkeit zu
geben, die von der Bank behaupteten
Mängel selbst zu beheben, hatte sie keine
Chance mehr, Ansprüche gegen den Kun-
den durchzusetzen.
2. Sachverständigenkosten
Auch auf der Rechnung für den Sach
verständigen blieb die Bank sitzen. Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Peugeot Bank, wonach die Kosten für den
Sachverständigen allein vom Leasingneh-
mer zu tragen sind, hielten einer gericht-
lichen Überprüfung nicht stand. Bei
dieser Regelung handele es sich um eine
unangemessene Benachteiligung des
Leasingnehmers, so das Amtsgericht
Blomberg. Schließlich habe auch die
Leasinggeberin ein Interesse am Ausgang
des Gutachtens.
3. Fazit
Damit hat das Amtsgericht Blomberg die
Rechte von Leasingnehmern erheblich
gestärkt. Wenn bei der Rückgabe des
Leasingfahrzeuges ein Mangel entdeckt
wird, muss der Leasingnehmer zunächst
die Möglichkeit bekommen, diesen
kurzfristig selbst beseitigen zu lassen,
ansonsten kann die Leasinggesellschaft
keinen Schadenersatz verlangen. Darüber
hinaus muss der Leasingnehmer nicht
zwangsläufig mit Kosten für ein Sachver-
ständigengutachten rechnen, das er selbst
gar nicht in Auftrag gegeben hat.
z
Alltägliche Situation bei Leasingrückläufern:
Ein Sachverständiger muss bewerten, ob nur
Gebrauchsspuren oder ob tatsächliche
Mängel am Fahrzeug vorliegen
AUTOHAUS schadenrecht
5/2012
Autohaus
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